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   RG, 12.12.1923 - I 108/23   

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https://dejure.org/1923,19
RG, 12.12.1923 - I 108/23 (https://dejure.org/1923,19)
RG, Entscheidung vom 12.12.1923 - I 108/23 (https://dejure.org/1923,19)
RG, Entscheidung vom 12. Dezember 1923 - I 108/23 (https://dejure.org/1923,19)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann die Unzulässigkeit des Rechtswegs im Laufe des Rechtsstreits geheilt werden? 2. Kann eine beschränkt persönliche Haftung des Schiffseigners nach § 114 des Binnenschiffahrtsgesetzes für einen späteren Erwerber des Schiffes entstehen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 107, 305
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63

    Übertragungserklärung - Verwaltungsanordnung - Vorkonstitutionelle Ermächtigung -

    Die Bewertung der im Rahmen des Arbeitsverhältnisses der Klägerin zur Beklagten in der Zeit vom 28" September 1958 bis 30. April 1959 am Dienstplantag 1 ausge - führten Fahrgastfahrt als Bereitschaftsdienst ist kein Rechts verhältnis im Sinne des § 2 5 6 ZPO" Dabei handelt es sich um ein Element eines Rechtsverhältnisses" Es ist aber ausgeschlossen solche einzelnen Elemente von Rechtsverhältnissen auch wenn sie als Elemente eines Tatbestandes von rechtlicher Erheblichkeit sind durch das Gericht feststellen zu lassen (Stcin-Jonas-Schönke, ZPO, 18. Aufl. Anm. II 1 b zu § 2 5 6 )0 Die Klägerin begehrt mit ihrem Feststellungsäntrag lediglich die Klärung der abstrakten theoretischen Frage ob die Behandlung der am Dienstplantag 1, also in der Vergangenheit von ihr ausgeführten Fahrgastfahrt als Dienstbereitschaft rechtswidrig war0 Die Gerichte sind aber nicht dazu berufen Gutachten über derartige Fragen zu erstellen auch wenn das Begehren in die Form einer positiven oder negativen Fcststellungsklage gekleidet ist (RGZ 107 305; RG Warn0 1926, Nr0 139; HRR 1935 813; BGH LM Nr« 2 zu § 1542 RVO; LM Nr" 47 zu § 2 5 6 ZFO; BGHZ 22 43 [48]; Rosenberg Lehrbuch 9" Aufl"; 1961 § 86 II 1 a; Wieczorek, ZPO § 2 5 6 Anm. B II).
  • BGH, 02.03.1956 - I ZR 187/54

    Rechtsmittel

    Das ist für allgemeine Prozeßvoraussetzungen in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt (RGZ 107, 305 [306]; 113, 25 [27]; 149 385 [394]; 151, 103 [107]; RG JW 1926, 375 [376]).
  • BGH, 04.05.1955 - IV ZR 265/54

    Rechtsmittel

    Dies gilt insbesondere auch für die sogenannten Prozessvoraussetzungen (vgl. Stein-Jonas-Schönke Anm. II 1 zu § 1 EGZPO sowie RGZ 107, 305 f und 110, 160 f, 162).
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